Die Gesetzgebung in Kärnten
Seit Oktober 2025 ist in Kärnten die „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ (§ 1 Abs. 2 K-HHWS-VO) beschlossen. Diese regelt, wie
Hunde in Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten – also insbesondere in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen und Feldern – zu führen sind.
In der Verordnung ist auch geregelt: Wer seinen Hund ausbildet, kann ihn an „virtueller Leine“ führen, Spezialhunde und Junghunde können frei geführt werden.
Es gibt also eine klare Unterscheidung zwischen physischer und „virtueller“ Leine. Hundehalter:innen, die für ihren Hund eine erforderliche Sachkunde nachweisen können – etwa durch anerkannte Prüfungen (BH, HAT und VÖHT) oder ab 2026 durch den bundesweit verpflichtenden Sachkundenachweis (dies gilt speziell für Neuhundehalter:innen) – dürfen ihren Hund frei führen („virtuelle Leine“).
Die hier genannte VÖHT-Prüfung ist anerkannt in der Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung als Nachweis der Sachkunde für die virtuelle Leine.